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Verdeckte Ermittlung

Grenzen der verdeckten Ermittlung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Einsatz verdeckter Ermittler zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat ist grundsätzlich zulässig und es dürfen dabei auch Aussagen der Zielperson erlangt werden, mit denen sie sich selber belastet. Das Bundesgericht erachtet ein gewisses Mass an Täuschung als Bestandteil einer verdeckten Ermittlung und grundsätzlich rechtmässig. Die verdeckte Ermittlung darf allerdings nicht zu einer Umgehung des Rechts auf Aussageverweigerung und auf Bestreitung der Vorwürfe führen, indem die betroffene Person zu entsprechenden Äusserungen genötigt wird. Ein Geständnis, das im Rahmen einer verdeckten Ermittlung durch unzulässige Druckausübung auf die betroffene Person erlangt wurde, darf nicht für ihre Verurteilung verwendet werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.04.2022