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Grenzen der verdeckten Ermittlung

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Strafprozessrecht

Grenzen der verdeckten Ermittlung

A. wird vorgeworfen, im Jahr 2009 seine Ehefrau B. getötet zu haben, indem er mit einer nicht näher bekannten Waffe aus kurzer Distanz mindestens fünf Mal auf sie geschossen habe. A. bestritt diese Tat, woraufhin eine verdeckte Ermittlung angeordnet wurde.
Im Anschluss an eine Sitzung bei der Wahrsagerin D., eine verdeckte Ermittlerin, habe A. gegenüber C., ebenfalls verdeckter Ermittler und zu dem A. eine Freundschaft aufgebaut hatte, gestanden, seine Ehefrau erschossen zu haben. Die verdeckten Ermittler machten sich dabei gezielt die Angst von A. vor übersinnlichen Mächten zu nutze, indem sie seinen Glauben an die Existenz eines bösen Geistes des Opfers, der negativen Einfluss auf das Leben von A. nehme, nutzten. Dafür wurde A. mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich des Mordes schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Gegen dieses Urteil erhob A. Berufung, woraufhin er vom Obergericht des Kantons Zürich vollumfänglich freigesprochen wurde, da die Erkenntnisse aus der verdeckten Ermittlung als unverwertbar beurteilt wurden. Die Vorinstanz erwog, dass die verdeckten Ermittler die Aussagen von A. gezielt in eine bestimmte Richtung...

iusNet-StrafR-StrafPR 21.04.2022

 

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