Das Bundesgericht setzt sich mit der hohen Sicherheitsgefährdung als Voraussetzung der Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten auseinander und hält fest, ob und wann diese angenommen werden kann. Zudem geht es auf die formellen Fragen der Verletzung von Ordnungsvorschriften beim Haftentlassungsverfahren und auf den Vollzugsort beim Wechsel des Haftregimes ein.