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Vermögensdelikte

«Der Hehler ist schlimmer als der Stehler»?

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht

– Das Zusammentreffen der Teilnahme am Vordelikt und der Hehlerei

Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Neu gilt die Hehlerei als mitbestrafte Nachtat zur Anstiftung zum Vermögensdelikt. Unter Berücksichtigung dieser neuen Entwicklung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts führt potenziell zu unsachgemässen Ergebnissen und es gilt daher, die Auswirkungen auf die zweite Teilnahmeform zu bedenken.
Gian Ege
Luca Lehmann
iusNet STR-STPR 29.11.2022

Die hohe Sicherheitsgefährdung als Voraussetzung der Wiederholungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die Verletzung einer Ordnungsvorschrift nur in Ausnahmefällen zur Haftentlassung führen kann. Weiter hält es fest, dass auch Vermögensdelikte ohne Anwendung von Gewalt eine hohe Sicherheitsgefährdung darstellen können und damit ohne weiteres Anlasstaten der Wiederholungsgefahr darstellen können. Schliesslich geht das Bundesgericht auf den Vollzugsort der Haft bei Wechsel des vorzeitigen Strafvollzuges in Untersuchungshaft ein. Es hält fest, dass der Vollzugsort grundsätzlich von diesem Wechsel unberührt bleibt, es sei denn das kantonale Vollzugsrecht schreibe etwas anderes vor.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.11.2021