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Zustellnachweis

Die Fristwahrung und die Beweislast der Zustellung einer Abholungseinladung bei der Einsprache gegen einen Strafbefehl

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wurde die beschuldigte Person einvernommen und darauf hingewiesen, dass gegen sie ein Strafverfahren eröffnet wurde, so muss sie nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung jederzeit mit dem Zugang fristauslösender Prozesshandlungen rechnen. Bei eingeschriebenen Postsendungen gilt zudem eine widerlegbare Vermutung, dass die Post den Avis ordnungsgemäss in den Briefkasten oder in das Postfach des Empfängers gelegt habe und das Zustellungsdatum korrekt registriert wurde. Diese Vermutung kann durch den Gegenbeweis umgestossen werden. Bei Beweislosigkeit fällt der Entscheid jedoch zu Ungunsten des Empfängers aus, der den Erhalt der Abholungseinladung bestreitet.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.04.2023

Der Beweiswert eines "Track & Trace"-Auszugs der Post

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Indem die Vorinstanz den blossen "Track & Trace"-Auszug der Post als Nachweis der Zustellung genügen liess und daraus die Rechtskraft des Berufungsurteils ableitete, verletzte sie die von Art. 85 StPO vorgesehenen Zustellungsformen.
iusNet-StrafR-StrafPR 08.06.2021