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Der Beweiswert eines "Track & Trace"-Auszugs der Post

Der Beweiswert eines "Track & Trace"-Auszugs der Post

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Der Beweiswert eines "Track & Trace"-Auszugs der Post

Das Obergericht des Kantons Aargau (Vorinstanz) verurteilte den in Frankreich wohnhaften Beschwerdeführer am 9. Oktober 2020 im schriftlichen Berufungsverfahren wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von Fr. 40.-. Sie bestätigte die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'497.- und auferlegte dem Beschwerdeführer die Kosten für das Berufungsverfahren in Höhe von Fr. 2'000.-.
Die Vorinstanz informierte das Bezirksgericht Laufenburg mit Schreiben vom 11. Dezember 2020, dass das Berufungsurteil "nunmehr in Rechtskraft erwachsen ist". In der Folge forderte das Bezirksgericht den Beschwerdeführer zur Zahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf. Der Beschwerdeführer machte geltend, das Berufungsurteil nicht erhalten zu haben. Mit (formlosem) Schreiben teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer mit, dass das Berufungsurteil vom 9. Oktober 2020 nachweislich am 4. November 2020 zugestellt und demnach unangefochten in Rechtskraft erwachsen sei.

Der nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und machte geltend, das Berufungsurteil der Vorinstanz nicht erhalten zu haben.
Die Vorinstanz führte aus, zwar...

iusNet-StrafR-StrafPR 08.06.2021

 

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