Der vorliegende Bundesgerichtsentscheid befasst sich mit der strafrechtlichen Verurteilung wegen des Erschleichens eines Ausweises oder einer Bewilligung durch unrichtige Angaben nach Art. 97 Abs. 1 lit. d SVG. Der Beschwerdeführer betrieb eine Firma im Automobilhandel und wurde verurteilt, weil er für seine Firma Fahrzeuge auf unrechtmässige Weise in der Schweiz registriert hatte, obwohl die tatsächlichen Halter der Fahrzeuge im Ausland ansässig waren. Der Fall wirft Fragen zur Anwendung von Art. 97 Abs. 1 lit. d SVG auf, insbesondere in Bezug auf die Definition des Fahrzeughalters und die Verantwortung, Erschleichen eines Ausweises oder einer Bewilligung.