Das Bundesgericht setzt sich damit auseinander, auf welche Rügen eingetreten werden kann und auf welche nicht. Zudem befasst es sich mit den Erfordernissen der Ausdehnung und Eingrenzung des Streitgegenstandes im bundesgerichtlichen Verfahren.
In diesem Entscheid stellten sich mehrere Zuständigkeits- und Verfahrensfragen bei der nachträglichen Anordnung einer Verwahrung und der Aufhebung einer stationären Massnahme. Das Bundesgericht hat einige dieser Fragen nun geklärt.