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"ne bis in idem"

Verurteilung trotz rechtskräftigem Freispruch und der Grundsatz „ne bis in idem“

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Im Rahmen der Einsprache gegen einen Strafbefehl wurde der Beschwerdeführer vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund desselben Sachverhalts sowohl teilweise freigesprochen als auch verurteilt. Der Teilfreispruch erwuchs in Rechtskraft. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob der ergangene Schuldspruch eine Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“ darstellt und folglich unzulässig ist.
iusNet STR-STPR 26.08.2024