Das Bundesgericht wiederholt, dass nicht automatisch von keinem Bagatellfall auszugehen ist, wenn die im Gesetz genannten Schwellenwerte erreicht sind. Es sei weiter eine Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls notwendig, die sich einer strengen Schematisierung entziehe. Auch die Tatsachen, dass der Beschwerdeführer mehrfach vorbestraft war und selbst einen Anwalt mandatieren konnte, sprechen nicht automatisch für seine Fähigkeit, sich im Justizsystem der Schweiz zurechtzufinden.