Neben einem Hinweis auf die Begründungspflicht im bundesgerichtlichen Verfahren setzt sich das Bundesgericht mit der Frage der Beurteilung der Schuldfähigkeit, gestützt auf ältere Gutachten, auseinander. Ebenfalls wurde die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigung von der Beschwerdeführerin moniert.