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Einzelne Straftaten

Einzelne Straftaten

Bundesrat will Strafrecht anpassen und verspricht besseren Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität

Gesetzgebung
Einzelne Straftaten
Der Bundesrat will insbesondere den Art. 260ter StGB verschärfen: Die Höchststrafe soll von 5 auf 20 Jahre erhöht werden und eine Mindeststrafe von 3 Jahren eingeführt werden. Ebenso sollen einzelne Kriterien für das Vorliegen einer kriminellen Organisation angepasst werden, so dass die Strafverfolgung erleichtert wird.
iusNet STR-STPR 18.09.2018

Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Die Investition von deliktisch erlangten Vermögenswerten in Gebrauchswerte erfüllt als solche den Tatbestand der Geldwäscherei nicht. Ebenso liegt Geldwäscherei bei einer Auslandsüberweisung nur dann vor, wenn die Transaktion geeignet ist, die Einziehung im Ausland zu vereiteln
iusNet STR-STPR 12.09.2018

Nachschusspflicht und Misswirtschaft

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Vorliegend kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Beschuldigte keine Misswirtschaft begangen habe, indem er keine Neuliberierung vorgenommen habe. Bei einer Aktiengesellschaft bestehe keine Nachschusspflicht und damit auch keine Pflicht zur erneuten Liberierung bereits liberierter Aktien.
iusNet STR-STPR 20.08.2018

Geldwäschereigesetz

Veranstaltungen
Dienstag 9. Oktober 2018
12:30 - 18:00
Die Umsetzung internationaler Vorgaben im nationalen schweizerischen Recht (StGB und GwG) und in der Praxis der Finanzintermediäre stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Ein Kernproblem ist dabei die Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht…

Zur Glaubwürdigkeit von einseitigen Erklärungen

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Einzelne Straftaten
Die Falschbeurkundung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Dies ist bei einseitigen Erklärungen, welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, in der Regel nicht der Fall. Art. 253 StGB (Erschleichen einer falschen Beurkundung) regelt einen Spezialfall der mittelbaren Falschbeurkundung. Keine erhöhte Glaubwürdigkeit kommt dem durch die Urkundsperson nicht verifizierten Inhalt eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu.
iusNet STR-STPR 10.08.2018

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