Die Schweiz kennt seit Mitte der 1990er ein griffiges Vergaberecht. Das Gemeinwesen ist seither verpflichtet, Beschaffungen von Gütern sowie Aufträge für Bau- und Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben. Dabei kommt es immer wieder vor, dass die Unternehmen ihre Angebote absprechen.
X. versuchte mit seiner mit Gift präparierten Taube einen Greifvogel zu vergiften, was bei diesem zu Leiden und einem qualvollen Tod geführt hätte. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und die Verurteilung.