In Urteil 6B_52/2019 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») mit einer (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind. Und wird mit diesem Urteil allenfalls eine sportspezifische Strafbarkeitsschwelle unterschritten?