Die Gutgläubigkeit der von der Einziehung betroffenen Dritten
Die Gutgläubigkeit der von der Einziehung betroffenen Dritten
Die Gutgläubigkeit der von der Einziehung betroffenen Dritten
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen B. und C. Anklage wegen mehrfacher Veruntreuung bzw. Gehilfenschaft dazu und weiterer Delikte. In Bezug auf A., beantragte die Staatsanwaltschaft, diesen für einen unrechtsmässig erlangten Vermögensvorteil zur Ablieferung einer Ersatzforderung an den Staat in der Höhe von CHF 193'794.25 zu verpflichten. A. habe in seiner Position als Geschäftsführer der Gesellschaften von B. mitunter aufgrund des Zahlungszwecks um die fehlende Rechtsgrundlage der am 7. November 2014 ausgelösten Zahlung an die D. AG über insgesamt EUR 746'200.00 gewusst. Auf Anweisung von B. habe A. davon unter anderem Lohnzahlungen in der Höhe von besagten CHF 193'794.25 an sich selbst überwiesen.
Das Bezirksgericht sprach B. und C. im Sinne der Anklage schuldig und verpflichtete A., dem Staat als Ersatz für nicht mehr vorhandenen, widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil CHF 150'000.00 zu bezahlen.
Auf Berufung von A. hin sah das Obergericht des Kantons Zürich von einer Ersatzforderung gegenüber A. ab. Dagegen führte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, welches darüber zu entscheiden hatte, ob das...
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