Der Rückzug der Einsprache gegen einen Strafbefehl und seine Folgen
Der Rückzug der Einsprache gegen einen Strafbefehl und seine Folgen
Der Rückzug der Einsprache gegen einen Strafbefehl und seine Folgen
Gegen A. wurde ein Strafverfahren wegen Verletzung der Verkehrsregeln geführt. Namentlich fuhr er mit seinem Pkw im Bereich einer Baustelle 89 km/h, anstatt den erlaubten 40 km/h. Die Staatsanwaltschaft erliess daraufhin einen Strafbefehl gegen A. wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 2 SVG und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 70 und einer Busse von CHF 1'000. Dagegen erhob A. rechtzeitig Einsprache. Nach der Einholung eines Gutachtens über die Messgenauigkeit des Radargeräts und der Feststellung, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung mindestens 50 km/h betrug, teilte die Staatsanwaltschaft A. mit, dass sie das Verfahren wegen vorsätzlicher besonders krasser Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Sinne von
Daraufhin zog A. seine Einsprache gegen den Strafbefehl zurück. Nichtsdestotrotz erhob die Staatsanwaltschaft sechs Monate später Anklage.
In der Folge wurde A. durch das Kantonsgericht der vorsätzlichen qualifiziert groben...
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