Inwiefern kann ein am Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung nicht Beteiligter als Privatkläger in das Strafverfahren aufgenommen werden?
Inwiefern kann ein am Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung nicht Beteiligter als Privatkläger in das Strafverfahren aufgenommen werden?
Inwiefern kann ein am Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung nicht Beteiligter als Privatkläger in das Strafverfahren aufgenommen werden?
Am 25. März 2020 erstattete B.________ Strafanzeige gegen unbekannte Täter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die Staatsanwaltschaft Graubünden leitete daraufhin eine Untersuchung ein. A.________ beantragte im Juni 2021, ihm als direkt Betroffenem im Verfahren Parteistellung zu gewähren, da die Ergebnisse der Untersuchung Auswirkungen auf ein gegen ihn anhängiges Strafverfahren wegen unlauteren Wettbewerbs hätten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung am 10. Oktober 2022 ein. A.________ legte dagegen Beschwerde ein, die jedoch vom Kantonsgericht Graubünden mit Beschluss vom 7. März 2023 als unzulässig abgewiesen wurde. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und forderte, das Verfahren wiederaufzunehmen.
Nach Art. 115 StPO gilt eine Person als geschädigt, wenn sie durch die Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzt wurde. Das Bundesgericht führte aus, dass A.________ argumentierte, durch die Amtsgeheimnisverletzung seien vertrauliche Informationen preisgegeben worden, die seine berufliche Reputation und rechtliche Stellung betreffen. Das Kantonsgericht hatte diese Ansicht verworfen und...
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