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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Privatklägerschaft

Privatklägerschaft

Die nichtanwaltliche Parteivertretung der Privatklägerschaft durch den Ehemann einer Vizepräsidentin des Strafgerichts

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Obwohl das Bundesgericht erkennt, dass dem Beschwerdeführer durch diese Konstellation durchaus Nachteile erwachsen können, tritt es nicht auf die Beschwerde ein. Dies mit der Begründung, dass die behaupteten Nachteile mit einem für den Beschwerdeführer günstigen Endentscheid durchaus behebbar sind und keine Gründe ersichtlich sind, um die Frage nach der Zulässigkeit der Parteivertretung sofort zu prüfen.
iusNet StrafR-StrafPR 19.12.2023

Die Mitwirkungsobliegenheit beim Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege des Privatklägers

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält explizit fest, dass ein anwaltlich vertretener Privatkläger die Unterlagen, die seine finanzielle Bedürftigkeit belegen entweder mit dem Gesuch auf Antrag der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege einzureichen hat oder diese unaufgefordert nachzureichen hat, sofern er nicht explizit um Ansetzung einer Nachfrist ersucht. Andernfalls kann das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen werden.
iusNet StrafR-StrafPR 09.03.2023

Die Beschwerdelegitimation des Privatklägers

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ein Privatkläger ist nur dann zur Beschwerde ans Bundesgericht legitimiert, wenn sich der Entscheid auf die Beurteilung der Zivilansprüche auswirken kann. Dies ist nicht der Fall, wenn die Zivilforderungen rechtskräftig auf den Zivilweg verwiesen worden sind.
iusNet StrafR-StrafPR 12.04.2022

Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Ent­schädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren

Fachbeitrag
Die Frage, wann der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren auferlegt werden können, ist in Art. 432 Abs. 2 i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO geregelt. Das Bundesgericht hat diesen gesetzlichen Rahmen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ergänzt und die Entschädigungspflicht der Privatklägerschaft erweitert; dies allerdings in einer schwankenden Rechtsprechung. Vorliegender Beitrag versucht, diese Entwicklung nachzuzeichnen und zu analysieren.
SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1155