Der Beschwerdeführer beanstandet die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung einer unverzüglichen Haftentlassung und verweist auf die Revision der Strafprozessordnung, die diese Beschwerdelegitimation explizit ausschliesst. Das Bundesgericht setzt sich mit diesem Argument auseinander.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage der Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft im bundesgerichtlichen Verfahren auseinander und geht insbesondere auf die Fälle ein, in denen die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen wird.
Das Bundesgericht klärt die Frage, ob die Anfechtung von Vollzugsverfügungen mit einer Beschwerde nach Art. 43 JStPO oder mit verwaltungsrechtlicher Beschwerde erfolgen solle.
Das Bundesgericht setzt sich damit auseinander, inwiefern die Geheimhaltungsinteressen im Entsiegelungsverfahren gegenüber dem Zwangsmassnahmengericht offengelegt werden müssen und zeigt auf, gegen welche Entscheide des Zwangsmassnahmengericht eine Beschwerdemöglichkeit besteht.
Der vorliegende Entscheid setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Beschwerdeverfahren bei selbständigen nachträglichen Entscheiden mündlich durchgeführt werden muss und wer an einer allfälligen mündlichen Beschwerdeverhandlung teilnehmen muss.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts betreffend Nichtanordnung, Nichtverlängerung oder Aufhebung von Ersatzmassnahmen auseinander.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Vermutung auseinander, dass das Datum des Poststempels der Beschwerde mit demjenigen der Übergabe an die Post übereinstimmt und zeigt auf, wie diese Vermutung umgestossen werden kann. Überdies hält es die Voraussetzungen fest, wann Privatkläger zur Einreichung einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung legitimiert sind.