Die Prüfung eines schweren persönlichen Härtefalls zur Verhinderung einer Landesverweisung
Die Prüfung eines schweren persönlichen Härtefalls zur Verhinderung einer Landesverweisung
Die Prüfung eines schweren persönlichen Härtefalls zur Verhinderung einer Landesverweisung
Der Beschwerdeführer mit kosovarischer Staatsangehörigkeit kam im Alter von sieben Jahren in die Schweiz, wo er zum Urteilszeitpunkt bereits 14 Jahre lebte. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung, durchlief die obligatorische Schulzeit in der Schweiz und absolvierte eine Berufslehre. Der Beschwerdeführer lebt nach wie vor bei seinen Eltern und hat Schulden von rund CHF 10'000.
Das Obergericht sprach den Beschwerdeführer der mehrfach begangenen Beschimpfung, des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und weiterer Delikte schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe, zu einer Geldstrafe als Zusatz zum Urteil und zu einer Übertretungsbusse. Weiter sprach es gegen den Beschwerdeführer eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren aus. Daraufhin erhob er Beschwerde in Strafsachen und beantragte, das Urteil sei teilweise aufzuheben und von einer Landesverweisung sei abzusehen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung der Frage der Landesverweisung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Der Beschwerdeführer macht geltend, dass ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt und die privaten Interessen an seinem Verbleib in der...
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