Erhöhung der Verbindungsbusse im Blicke des Verschlechterungsverbots
Erhöhung der Verbindungsbusse im Blicke des Verschlechterungsverbots
Erhöhung der Verbindungsbusse im Blicke des Verschlechterungsverbots
Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschwerdeführer A. mit Urteil vom 20. Juni 2022 wegen mehrfacher versuchter Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB sowie wegen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB schuldigt und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 100.00 bei einer Probezeit von 3 Jahren und einer Verbindungsbusse von CHF 2000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage).
Auf die dagegen erhobene Berufung von A. hin, bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil weitestgehend, aber verurteile A. zu einer bedingten Gelstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 90.00 bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie einer Verbindungsbusse von CHF 4‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage).
Gegen dieses Urteil erhob A. Beschwerde in Strafsachen und rügte unter anderem die Strafzumessung der Vorinstanz. Diese habe mit der Verdoppelung der erstinstanzlichen Verbindungsbusse von CHF 2‘000.00 auf CHF 4‘000.00 und der Herabsetzung des Tagessatzes aufgrund verbesserter finanzieller Verhältnisse widersprüchlich gehandelt sowie gegen das Verschlechterungsverbot verstossen.
Strittig ist vorliegend die Zulässigkeit der Erhöhung...
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