Fallen auch rechtswidrige Amtshandlungen unter den Schutz von Art. 285 Ziff. 1 StGB?
Fallen auch rechtswidrige Amtshandlungen unter den Schutz von Art. 285 Ziff. 1 StGB?
Fallen auch rechtswidrige Amtshandlungen unter den Schutz von Art. 285 Ziff. 1 StGB?
Dem Beschwerdeführer A. wurde u.a. vorgeworfen, er sei am 1. Juli 2016 einer Verkehrsanweisung der Stadtpolizistin B. nicht nachgekommen. Diese habe den Auftrag gehabt, die X.strasse wegen des Maienzugs für den Verkehr zu sperren.
Die Polizistin habe das Fahrzeug von A. mittels Haltezeichen angehalten. Nachdem das Fahrzeug ca. 30 cm vor der Polizistin zum Stillstand gekommen sei, habe A. sie aufgefordert, aus dem Weg zu gehen, er wohne an der X. strasse. Als ihm B. die Durchfahrt verweigert habe, habe A. entgegnet, es sei ihm egal, ob hier etwas gesperrt sei, er werde jetzt durchfahren. Dann habe er sein Fahrzeug in Gang gesetzt und mit der Stossstange die Polizeibeamtin leicht unterhalb des Knies touchiert. Nachdem sich diese mit einem Schlag auf die Motorhaube zur Wehr gesetzt und den Fahrer mit energischer Stimme zur Rede gestellt habe, habe dieser die Fahrt fortgesetzt, so dass sich B. nur mit einem Sprung nach rechts aus der Gefahrenzone habe bringen können. Dabei habe sie mit dem rechten Fuss einen Fehltritt gemacht und sich ein Hämatom zugezogen, das Schmerzen verursacht und eine Arbeitsunfähigkeit von 7 Tagen nach sich gezogen habe.
A. wurde durch das...
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