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Kriterien für die Strafbefreiung bei einer Desinteresseerklärung des Geschädigten

Kriterien für die Strafbefreiung bei einer Desinteresseerklärung des Geschädigten

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Kriterien für die Strafbefreiung bei einer Desinteresseerklärung des Geschädigten

Anlässlich einer polizeilichen Anhaltung trat der Polizeibeamte A. den wehrlos in Bauchlage auf dem Boden liegenden B. (Angehaltener) mit seinem rechten Fuss in das Gesicht und schlug dessen Kopf mit den Händen mehrfach gegen den Boden. A. wurde deshalb vom Appellationsgericht Basel-Stadt des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dagegen führte A. Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. Nebst Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung sowie Strafzumessung rügte der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 53 StGB, indem die Vorinstanz nicht von einer Strafe absehe. Es stehe eine bedingte Strafe im Raum, er habe sich mit dem Angehaltenen aussergerichtlich geeinigt und dieser habe sein Desinteresse am Strafverfahren bekundet.  

Das Bundesgericht erachtete die Kritik an der Sachverhaltsfeststellung und der Beweiswürdigung als unbegründet. Offensichtliche Unrichtigkeit, d.h. Willkür oder eine Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG seien nicht ersichtlich. Das in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten sei stimmig. Die Vorinstanz habe...

iusNet-StrafR-StrafPR 08.02.2022

 

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