Privilegierter Tatbestand der "Kindestötung"
Privilegierter Tatbestand der "Kindestötung"
Privilegierter Tatbestand der "Kindestötung"
Eine Frau aus dem Kanton Wallis hatte im Dezember 2015 ihr Neugeborenes getötet, das sie rund zweieinhalb Stunden zuvor zu Hause allein zur Welt gebracht hatte. Das Kantonsgericht Wallis verurteilte sie nach Art. 116 StGB wegen Kindestötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis forderte - gestützt auf ein Gutachten, welches der Frau keine eigentliche psychische Störung attestierte - wegen Mordes eine Verurteilung zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass beim Tatbestand der "Kindestötung" es sich um einen, hinsichtlich der maximalen Strafdauer, privilegierten Tatbestand handelt. Voraussetzung ist, dass die Tat von der Mutter "während der Geburt" oder "solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht" begangen wurde. Der Gesetzgeber wollte damit der besonderen Situation einer Mutter während der Geburt oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht Rechnung tragen.
Nicht vorausgesetzt wird demnach für eine Anwendung der privilegierten Strafnorm der "Kindestötung", dass die Mutter bei der Tat an einer psychischen Störung gelitten hat....
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