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Die Hürden bei Anordnung des schriftlichen Berufungsverfahrens

Die Hürden bei Anordnung des schriftlichen Berufungsverfahrens

Rechtsprechung

Die Hürden bei Anordnung des schriftlichen Berufungsverfahrens

Am 15. Mai 2018 wurde A. vom Bezirksgericht in verschiedenen Anklagepunkten freigesprochen und der versuchten Nötigung und der Pornografie schuldig gesprochen. Gleichzeitig widerrief es einen Strafbefehl und verurteilte A. unter Einbezug der widerrufenen Strafe zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu CHF 100.00. A. meldete dagegen Berufung an, die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2018 ordnete das Obergericht die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an. Am 14. Juni 2019 stellte es die Teilrechtskraft des Urteils fest, sprach A. vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei und verurteilte ihn wegen Förderung der Prostitution. A. wurde in Berücksichtigung des teilrechtskräftigen Urteils zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 10.00 verurteilt. Gleichzeitig wurde A. des Landes verwiesen, die Probezeit des Strafbefehls wurde verlängert und das Gericht regelte die Kostenfolgen.

In Bezug auf die Förderung der Prostitution stellte das Obergericht fest, A. habe in Mittäterschaft mit C. B. die gesamten Einnahmen aus der Prostitution abgenommen, sie unter Druck...

iusNet-StrafR-StrafPR 08.03.2021

 

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