Die Rückfallprognose im Rahmen der Landesverweisung
Die Rückfallprognose im Rahmen der Landesverweisung
Die Rückfallprognose im Rahmen der Landesverweisung
Das Bezirksgericht Bülach sprach A. (geb. 1998) am 15. Oktober 2019 des Raubes (nach Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Sachbeschädigung schuldig. Von einer obligatorischen Landesverweisung sah das erstinstanzliche Gericht ab.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und das Obergericht des Kantons Zürich erhöhte die bedingte Zusatzstrafe von sieben auf neun Monate. Zudem verwies es A. für fünf Jahre des Landes. Die Massnahme sei im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben. A. führt Beschwerde in Strafsachen und beantragt eine Aufhebung der Landesverweisung da die Vorinstanz seine Integrationsfortschritte unzureichend berücksichtigt habe. Verschiedene Problematiken, die für die Delinquenz relevant gewesen seien, hätten sich positiv entwickelt und der schwere persönliche Härtefall sei bei ihm zu bejahen. Die Vorinstanz bejahte einen Härtefall knapp, erkannte indessen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Landesverweisung. Dies insbesondere aufgrund der Anlasstat und einer einschlägigen Vorstrafe des Beschwerdeführers.
Das Bundesgericht fasste in seinem Entscheid zunächst Tatsachen zusammen, die für die Beurteilung der...
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