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Schmähsong über Natalie Rickli: Keine sexuelle Belästigung

Schmähsong über Natalie Rickli: Keine sexuelle Belästigung

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Einzelne Straftaten

Schmähsong über Natalie Rickli: Keine sexuelle Belästigung

Im September 2014 hatten Musiker im Internet ein Album veröffentlicht. Eines der Lieder hiess "Natalie Rikkli". Der Liedtext enthielt an die Politikerin Natalie Rickli gerichtete Schimpfworte und Äusserungen sexuellen Inhalts. Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte die fünf an dem Musikstück mitwirkenden Interpreten 2018 wegen Beschimpfung und übler Nachrede zu bedingten Geldstrafen. Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sprach das Obergericht die Betroffenen frei. In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht beantragte die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern im Wesentlichen, die Interpreten zusätzlich der Verleumdung und der sexuellen Belästigung schuldig zu sprechen. 

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut. Das Urteil wird zu neuem Entscheid ans Obergericht zurückgewiesen. Es wird ergänzend prüfen müssen, ob anstatt des Tatbestandes der üblen Nachrede derjenige der Verleumdung erfüllt ist. Der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung ist bundesrechtskonform und nicht zu beanstanden. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung (Artikel 198 Strafgesetzbuch) setzt unter anderem eine unmittelbare Wahrnehmung der Äusserungen durch das Opfer...

iusNet StrafR-StrafPR 22.11.2019

 

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