Das Anwaltsgeheimnis im Entsiegelungsverfahren
Das Anwaltsgeheimnis im Entsiegelungsverfahren
Das Anwaltsgeheimnis im Entsiegelungsverfahren
Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen Wirtschaftsdelikten geführt und es wurden diverse Hausdurchsuchungen durchgeführt. Am Wohnort von A. wurden elektronische Geräte sichergestellt, am Arbeitsplatz physische Akten und weitere elektronische Geräte und Datenträger. A. beantragte die Siegelung sämtlicher Unterlagen und Daten. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin ein Entsiegelungsgesuch. Das ZMG ordnete an, dass für das von A. angerufene Anwaltsgeheimnis eine richterliche Triage durchzuführen sei. Am 1. Juli 2021 erliess das ZMG ein erstes Urteil, das sichergestellte physische Akten betraf. In einem weiteren Entscheid sonderte das ZMG einzelne Dateien aus, und gab andere Dateien der Staatsanwaltschaft frei. Dagegen gelangte A. ans Bundesgericht und beantragt unter anderem die Anweisung an die Vorinstanz, dass die Dateien in geeigneter Form herauszugeben seien und für die Analyse dieser Dateien und für die Bezeichnung der auszusondernden Daten eine angemessene Frist anzusetzen sei.
Das Bundesgericht hält fest, dass der Beschwerdeführer vorbringe, er habe angesichts der sehr grossen Datenmenge beim ZMG eine Frist von 12 Monaten beantragt, um alle aufbereiteten...
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