Der fragwürdige Umgang des Berner Obergerichts mit unverwertbaren Aktenstellen und die Rechtsfolgen
Der fragwürdige Umgang des Berner Obergerichts mit unverwertbaren Aktenstellen und die Rechtsfolgen
Der fragwürdige Umgang des Berner Obergerichts mit unverwertbaren Aktenstellen und die Rechtsfolgen
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte A. unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 26 Monaten und ordnete zudem einen Landesverweis von fünf Jahren an. Gegen den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung legte A. Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein. Hinsichtlich des Strafmasses und des Landesverweises legte die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Anschlussberufung ein. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Mit Beschwerde in Strafsachen gelangte A. an das Bundesgericht und beantragte, er sei vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von höchstens fünf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren zu verurteilen. Zudem sei von einer Landesverweisung abzusehen.
Der Beschwerdeführer machte vor Bundesgericht geltend, die Aussagen des Belastungszeugen B. seien unverwertbar. Indem die Vorinstanz die unverwertbaren Einvernahmeprotokolle nicht aus den Akten entfernt und separat unter Verschluss gehalten habe, habe sie Art. 141 Abs. 5 StPO und Art...
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