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Verwertbarkeit

Aktenentfernungsantrag 18 Monate nach deren Beschlagnahme

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht qualifizierte das Gesuch des Beschwerdeführers als Wiedererwägungsgesuch. Es sei daher zu prüfen, ob der Aktenentfernungsantrag einer (nachträglichen) Abänderung der Beschlagnahmeverfügung gleichkäme. Ob dem so ist, hängt davon ab, welcher Sachverhalt der fraglichen Beschlagnahmeverfügung zugrunde liegt. Dabei ist massgebend, aufgrund welcher Tatsachen die Beschlagnahmeverfügung ergangen ist. Zielt der Aktenentfernungsantrag darauf ab, diese Tatsachen in Frage zu stellen, ohne dass sich aber die Verhältnisse seither wesentlich verändert haben, muss die Behörde nicht auf das Wiedererwägungsgesuch eintreten.
iusNet-StrafR-StrafPR 20.02.2023

Wann ist eine "doppelte" Rechtsbelehrung der einzuvernehmenden Person notwendig?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht beantwortet diese Frage mit Verweis auf BGE 144 IV 28, wonach Auskunftspersonen, die nicht verpflichtet sind, zum Nachteil eines Dritten auszusagen, spezifisch darauf hingewiesen werden müssen. Dies habe umso mehr für beschuldigte Personen zu gelten. Folglich führte der fehlende Hinweis auf das spezifische Aussageverweigerungsrecht bezüglich des mitbeschuldigten Ehemannes der Beschwerdegegnerin anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme zur Unverwertbarkeit ihrer Aussagen.
iusNet-StrafR-StrafPR 4.11.2021

Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei nicht genehmigter Überwachung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht stellte in diesem Zusammenhang drei Sachen fest: 1) Erkenntnisse über Straftaten von Personen, die in der Überwachungsanordnung nicht formell beschuldigt werden, sind Zufallsfunde im Sinne von Art. 278 Abs. 2 StPO, deren Verwertung eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts voraussetzt. 2) Massgebend sind nicht die Straftatbestände, sondern die konkreten Straftaten. 3) Nicht zur Verwertung genehmigte Zufallsfunde sind absolut unverwertbar.
iusNet STR-STPR 19.11.2018