Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt
Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt
Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt
C.B. ist der obhutsberechtigte Vater von D.B. Er kontaktierte die Polizei und meldete seinen Sohn als vermisst, nachdem die Mutter E.B. den Sohn nach einem Ferienaufenthalt nicht zurückgebracht hatte. Gegen E.B. wurde eine Strafuntersuchung eröffnet, woraus sich die Erkenntnisse ergaben, dass E.B. mit dem gemeinsamen Sohn im Ausland untergetaucht war. Mitte November wurde E.B. aufgefunden und D.B. wurde zu seinem Vater zurückgeführt. Aus den Ermittlungen ergab sich, dass E.B. nicht alleine gehandelt hatte. A. wurde verdächtigt, E.B. unterstützt zu haben und eine Strafuntersuchung wurde gegen A. eröffnet. Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurden bei A. diverse Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt. A. verlangte die Siegelung aller Unterlagen und Geräte. Die Staatsanwaltschaft beantragte darauf die Entsiegelung eines Teils der sichergestellten Geräte und Unterlagen. Das Haftgericht hiess das Entsiegelungsgesuch teilweise gut und gab verschiedene sichergestellte Unterlagen und Geräte zur Auswertung frei. Dagegen gelangte A. ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Entsiegelung.
Das Bundesgericht hält fest, dass Entscheide über strafprozessuale...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.