Das Bundesgericht geht erneut auf die Substanziierungspflicht der Betroffenen im Entsiegelungsverfahren ein und äussert sich vor allem in Bezug auf die Aussonderung von Dateien, die vom Anwaltsgeheimnis geschützt sind.
Das Bundesgericht führt aus, wann genügend Beweise vorliegen, aus denen ein hinreichender Tatverdacht konstruiert werden kann, der zu einer Entsiegelung gesiegelter Aufzeichnungen berechtigt.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob das Mobiltelefon der anlässlich einer Hausdurchsuchung zufällig anwesenden Lebenspartnerin eines Beschuldigten beschlagnahmt und anschliessend ausgewertet werden darf.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, inwiefern der Inhaber von zu Durchsuchungszwecken sichergestellten Aufzeichnungen und Gegenständen die von ihm angerufenen Geheimhaltungsinteressen zu substanziieren hat.
Involvierter macht es sich das Bundesgericht doch gar leicht
Das Bundesgericht verwehrte einem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens die Teilnahme am Entsiegelungsverfahren eines internen Untersuchungsberichtes, den eine Anwaltskanzlei für seine Arbeitgeberin erstellt und an dem er selbst im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung mitgewirkt hatte. Bei der Begründung hat es sich das Bundesgericht jedoch etwas leicht gemacht.