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Die Entschädigung der Reisezeit der amtlichen Verteidigung

Die Entschädigung der Reisezeit der amtlichen Verteidigung

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Strafprozessrecht

Die Entschädigung der Reisezeit der amtlichen Verteidigung

Mit Verfügung vom 23. Oktober 2019 wurde die Rechtsanwältin von A. mit Wirkung auf den 9. Oktober 2019 als amtliche Verteidigerin eingesetzt. Die Entschädigung wurde auf CHF 180.00 pro Arbeitsstunde zuzüglich MWSt und Spesen festgelegt. Die Wegzeit für Einvernahmen etc. wurde in Ziffer 3 der Verfügung pro Weg auf maximal 30 Minuten festgelegt. Dagegen gelangt A. ans Obergericht und beantragte, die amtliche Verteidigung sei ihm per 4. Oktober 2019 zu gewähren und Ziffer 3 der Verfügung sei aufzuheben. Das Obergericht setzte die amtliche Verteidigung per 4. Oktober 2019 ein und wies die Beschwerde ansonsten ab. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt, der zweite Satz von Ziff. 1 des angefochtenen Beschlusses sei aufzuheben und die Reisezeit sei voll zu entschädigen.

Das Bundesgericht zweifelt daran, ob dem Beschwerdeführer ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und er damit an der Aufhebung oder Änderung des Entscheids ein rechtlich geschütztes Interesse habe. Es setzt sich dennoch mit den konkreten Vorbringen auseinander.

Die Vorinstanz hielt in Bezug auf die Entschädigung der Wegzeiten der amtlichen Verteidigung fest, dass sich die...

iusNet-StrafR-StrafPR 19.11.2021

 

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