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Die Pflicht zur verständlichen Rechtsbelehrung bei der Siegelung

Die Pflicht zur verständlichen Rechtsbelehrung bei der Siegelung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Die Pflicht zur verständlichen Rechtsbelehrung bei der Siegelung

Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen Exhibitionismus geführt. Am 17. März 2021 führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei A. durch und stellte verschiedene elektronische Geräte und Datenträger sicher. Am 19. März 2021 beantragte die Verteidigerin von A. die Siegelung der Datenträger, am 5. April 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Antrag auf Entsiegelung. Das Zwangsmassnahmengericht trat auf das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft nicht ein und ordnete die Freigabe der sichergestellten Gegenstände und Datenträger an, da A. die Siegelung verspätet geltend gemacht habe. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt die Aufhebung des Entscheides.

Das Bundesgericht zieht in Erwägung, dass ein Siegelungsgesuch sofort gestellt werden müsse. Ein Gesuch, das eine Woche nach der Sicherstellung gestellt wird, kann noch als rechtzeitig angesehen werden, wobei der Einzelfall massgebend ist.

Der Inhaber der sichergestellten Gegenstände und Aufzeichnungen muss von der Untersuchungsbehörde darüber informiert werden, dass er die Siegelung verlangen kann, falls er Geheimnisrechte geltend machen möchte. Auch ist er darüber in Kenntnis zu setzen, dass nach der...

iusNet-StrafR-StrafPR 10.09.2021

 

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