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Die präventive erkennungsdienstliche Erfassung

Die präventive erkennungsdienstliche Erfassung

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Strafprozessrecht

Die präventive erkennungsdienstliche Erfassung

Die Staatsanwaltschaft führt gegen A. ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung durch Sprayereien. Namentlich soll er zwei Tags gesprüht haben, weshalb die Staatsanwaltschaft eine erkennungsdienstliche Erfassung und die Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (WSA) sowie die Erstellung seines DNA-Profils anordnete. Zwar seien die erkennungsdienstlichen Massnahmen nicht für die Aufklärung der Anlasstaten nötig, doch liessen sich diese im Hinblick auf die Aufklärung weiterer Delikte rechtfertigen. Der Tag «…» sei im Raum Bern schon etliche Mal im Raum Bern angebracht worden, weshalb davon ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer für die Sprayereien dieser Tags zumindest mitverantwortlich sei. Bei solchen Sprayereien handle es sich notorisch nicht um Einzeltaten. Ungeachtet des im vorliegenden Verfahren verursachten Sachschadens - der von der Generalstaatsanwaltschaft mit Fr. 4'600.-- beziffert werde, müsse konkret befürchtet werden, dass der Beschwerdeführer künftig auch einen weitaus grösseren Schaden verursachen werde.

Dagegen erhob A. Beschwerde und gelangte gegen deren Abweisung bis vor Bundesgericht. Er beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen...

iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023

 

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