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Erkennungsdienstliche Erfassung

Die präventive erkennungsdienstliche Erfassung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der Rechtsprechung sind die erkennungsdienstliche Erfassung und Erstellung eines DNA-Profils, soweit diese nicht der Aufklärung der Straftaten eines laufenden Strafverfahrens dienen, nur dann verhältnismässig, wenn erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die beschuldigte Person in andere - auch künftige - Delikte verwickelt sein könnte. Es muss sich zudem um Delikte von einer gewissen Schwere handeln. Die beiden Tags, die dem Beschwerdeführer konkret vorgeworfen wurden wiesen einen Schaden von weniger als CHF 5'000.00 auf, weshalb das Bundesgericht die erforderliche Deliktsschwere als nicht gegeben erachtete.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023

Auch die Erstellung eines DNA-Profils muss verhältnismässig sein

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine erkennungsdienstliche Erfassung, eine Probenahme und die Erstellung eines DNA-Profils stellen alle einen Grundrechtseingriff dar. Diese Zwangsmassnahmen müssen daher verhältnismässig sein. Dabei hält das Bundesgericht fest, dass jeweils im Einzelfall überprüft werden muss, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, was insbesondere mit Blick auf die Abklärung von künftigen Delikten beachtet werden muss.
iusNet StrafR-StrafPR 06.02.2023

Wann ist eine präventive erkennungsdienstliche Erfassung verhältnismässig?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach eine präventive erkennungsdienstliche Erfassung auch zur Aufklärung von Übertretungen angeordnet werden kann. Deswegen sind im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung die hohen Anforderungen an die Schwere der zukünftigen Delinquenz jedoch nicht herunterzusetzen. Vorliegend waren die entsprechenden Voraussetzungen, trotz des Vorwurfs der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, nicht erfüllt.
iusNet-StrafR-StrafPR 06.08.2021

Heiligt der Zweck alle Mittel? DNA-Analysen zur Aufklärung zukünftiger Straftaten in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Kommentierung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hat sich erneut mit der Anordnung eines Wangenschleimhautabstrichs und der Erstellung eines DNA-Profils zur Aufklärung zukünftiger Delikte auseinandergesetzt. Es bestätigt seine Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 255 StPO und konkretisiert die Anordnungsvoraussetzungen für präventive DNA-Analysen. Die Begründung des Entscheids gibt jedoch An-lass zu Bemerkungen und es führt auch zu Überlegungen über die laufende Revision der StPO.
Gian Ege
iusNet STR-STPR 30.06.2021

Zur Verhältnismässigkeit von Zwangsmassnahmen in Bezug auf allfällige weitere, noch unbekannte Delikte

Rechtsprechung
Wird ein DNA-Profil nicht zur Aufklärung der Anlasstat erstellt, ist dies nur dann verhältnismässig, wenn erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beschuldigte in andere - auch künftige – Delikte von einer gewissen Schwere verwickelt sein könnte. Für die Beurteilung der Schwere müsse nicht nur die abstrakte Strafdrohung, sondern auch das betroffene Rechtsgut und der konkrete Kontext miteinbezogen werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.06.2021

Die routinemässige Erstellung eines DNA-Profils der beschuldigten Person

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht schränkt die Möglichkeit routinemässiger Entnahme von DNA-Proben beschuldigter Personen ein. Dies sei vom Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr müsse geprüft werden, ob die Zwangsmassnahmen für die Aufklärung des laufenden Verfahrens erforderlich seien und ob erhebliche und konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die beschuldigte Person künftig erneut Delikte einer gewissen Schwere begehen könnte bzw. früher solche Delikte begangen hat.
iusNet-StrafR-StrafPR 09.04.2021