Die Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung vor Bundesgericht und mögliche Auswirkungen einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes
Die Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung vor Bundesgericht und mögliche Auswirkungen einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes
Die Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung vor Bundesgericht und mögliche Auswirkungen einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes
Mit Entscheid vom 22. Mai 2018 wurde A. vom Kreisgericht St. Gallen der versuchten schweren Körperverletzung und des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00 mit einer Probezeit von 4 Jahren verurteilt. Am 13. Januar 2020 bestätigte das Kantonsgericht St. Gallen das erstinstanzliche Urteil auf Berufung von A. Als Sachverhalt hielt das Kantonsgericht für erwiesen, dass A. in der Nacht von 13. auf den 14. August 2016 als Sicherheitsmitarbeiter des Unternehmens B. AG für den C.-Club im Einsatz gewesen sei. In dieser Nacht habe A. einer Person den Einlass verwehrt, da gegen diese ein Hausverbot ausgesprochen worden sei. Darauf sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in die A., die mit einem Hausverbot belegte Person und D. involviert gewesen seien. Der Chef der B. AG und weitere Personen hätten versucht, die Situation zu beruhigen und A. und die Gruppe zu trennen. A. habe sich daraufhin in einen abgetrennten Kontrollbereich beim Clubeingang zurückgezogen. Dort habe er ein geöffnetes Klappmesser mit einer...
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