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Die unentgeltliche Verbeiständung des Privatklägers im Strafverfahren.

Die unentgeltliche Verbeiständung des Privatklägers im Strafverfahren.

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Die unentgeltliche Verbeiständung des Privatklägers im Strafverfahren.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen den Ehemann der Beschwerdeführerin A. ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf mehrfache Beschimpfung, Drohung und mehrfache, teils versuchte Nötigung zum Nachteil von A. Die beiden haben ein Kind und leben getrennt. A. konstituierte sich als Zivil- und Strafklägerin und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltliche Verbeiständung. Das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung wies die Staatsanwaltschaft ab. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde dagegen ab.

Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragt A., es sei ihr für das Strafverfahren ein Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen, eventualiter sei die Sache zur neuen Beurteilung zurückzuweisen.

Das Bundesgericht verweist auf den verfassungsmässigen Anspruch auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft im Strafprozess. Dabei wird ein unentgeltlicher Rechtsbeistand dann bestellt, wenn dies zur Wahrung der Rechte der Privatklägerin notwendig ist. Im vorliegenden Fall sei es einzig strittig, ob A. zur Wahrung ihrer Rechte auf die unentgeltliche Verbeiständung angewiesen sei.

Die...

iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

 

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