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Einziehung von mit Kokain kontaminiertem Geld

Einziehung von mit Kokain kontaminiertem Geld

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Strafprozessrecht

Einziehung von mit Kokain kontaminiertem Geld

A. reiste als Beifahrer eines Personenwagens beim Grenzübergang Thayngen (SH) in die Schweiz ein, wobei er im Besitz von zwei Bündeln Bargeld (insgesamt CHF 10'960.-, EUR 4'870.-, USD 3'620.- und RSD 7'290.-) war, die er in der linken und rechten Hosentasche auf sich trug. Das Bargeld wurde anlässlich der Kontrolle durch die Grenzwache sichergestellt und einer Untersuchung mit einem Ionen-Mobilitäts-Spektrometer unterzogen, welche ergab, dass Bündel 1 mit Kokain kontaminiert war. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen beschlagnahmte die zwei Bündel Bargeld. Noch am gleichen Tag wurde am Wohnort von A. eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurde Notengeld im Wert von CHF 17'470.- und EUR 45.- (nachfolgend Bündel 3) aus dem Safe sichergestellt und in der Folge beschlagnahmt, da die Messung mit dem Ionen-Mobilitäts-Spektrometer ebenfalls eine Kontamination mit Kokain ergab.  Das nicht mit Kokain kontaminierte Geld (Bündel 2 bestehend aus EUR 4'500.-, CHF 800.- und USD 3'620.-) wurde A. wieder herausgegeben. 

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen stellte das Strafverfahren gegen A. wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das...

iusNet StrafR-StrafPR 02.05.2020

 

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