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Haft ohne Hafttitel?

Haft ohne Hafttitel?

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Strafprozessrecht

Haft ohne Hafttitel?

Das Strafgericht Basel-Stadt erkannte im Juli 2009, dass A. den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung erfüllt hatte, er jedoch wegen Schuldunfähigkeit – er litt u.a. an einer kontinuierlichen paranoiden Schizophrenie – nicht verurteilt werden könne. Das Strafgericht ordnete daher für die Dauer von fünf Jahren eine stationäre psychiatrische Behandlung nach Art. 59 Abs. 1 StGB an. Nach einer Verlängerung der stationären Massnahme bewilligte das Amt für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt am 11. April 2017 unter Auflagen die bedingte Entlassung von A. aus dem stationären Massnahmenvollzug.
Aufgrund mehrerer negativen Vorkommnisse und einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit, ordnete das Zwangsmassnahmengericht am 19. November 2021 auf Antrag des Amts für Justizvollzug zwecks Vorbereitung einer Rückversetzung von A. in den stationären Massnahmenvollzug Sicherheitshaft an. Die Sicherheitshaft wurde gesamthaft bis zum 7. April 2022 verlängert.
Auf Antrag des Amts für Justizvollzug ordnete das Strafgericht mit Beschluss vom 30. März 2022 für die Dauer von drei Jahren die Rückversetzung von A. in die stationäre Massnahme an. Mit separatem Beschluss vom...

iusNet-StrafR-StrafPR 16.08.2022

 

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