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Illegale GPS-Überwachung durch die Polizei

Illegale GPS-Überwachung durch die Polizei

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Illegale GPS-Überwachung durch die Polizei

Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte A. wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen, teilweise versuchten Hausfriedensbruchs zu 6 Jahren und 2 Monaten Freiheitsstrafe und verwies ihn für 9 Jahre des Landes. Das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil. 

A. rügt, die erhobenen Beweise seien wegen Verstosses gegen Art. 141 i.V.m. Art. 277 Abs. 2, Art. 280 lit. c und Art. 281 Abs. 4 StPO nicht verwertbar. 

Da der Verdacht bestand, dass das Fahrzeug in der Vornacht bei einem Einbruchdiebstahl verwendet worden sein könnte, wobei das Luftgitter am Frontspoiler des Fahrzeugs abgefallen war, installierte die Polizei an diesem Personenwagen umgehend einen GPS-Sender. Im Rahmen der anschliessenden Observation verfolgte die Polizei das überwachte sowie ein weiteres, mit diesem einen Konvoi bildendes Fahrzeug mit unbekannten Verdächtigen zu einer B.-Filiale in Gelterkinden. Dort konnte beobachtet werden, wie aus beiden Fahrzeugen Personen ausstiegen und, dass anschliessend im Dachgeschoss des B.-Gebäudes für kurze Zeit das Licht brannte. Nachdem sich die Verdächtigen mit ihren Fahrzeugen vom Tatort entfernt hatten...

iusNet StrafR-StrafPR 13.07.2020

 

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