Konfrontationsrecht verletzt
Konfrontationsrecht verletzt
Konfrontationsrecht verletzt
Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt sprach X. des Raufhandels, der mehrfachen einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, der Drohung und der mehrfachen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Es bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und einer Busse von Fr. 300.--. Dagegen erhob X. Berufung. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt bestätigte am 19. August 2015 das Urteil des Strafgerichts. Das Bundesgericht hob das Urteil des Appellationsgerichts am 20. Juli 2016 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück (Urteil 6B_1301/2015). Das Appellationsgericht fällte am 8. August 2017 ein neues Urteil. Es stellte fest, dass der Schuldspruch des Strafgerichts wegen mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und die entsprechende Busse von Fr. 300.-- in Rechtskraft erwachsen sind. Es erklärte X. der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand zu Lasten von B. sowie des Raufhandels schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand zu Lasten von A. sprach es X. frei. Der...
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