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Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin

Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin

A. erstattete bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen Strafanzeige gegen ihren Ehemann B. wegen mehrfacher versuchter Nötigung und konstituierte sich als Privatklägerin. Mit Strafbefehl verurteilte die Staatsanwaltschaft B. wegen mehrfacher versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Die Verfahrenskosten wurden B. auferlegt, eine Prozessentschädigung wurde nicht zugesprochen. Gegen den Strafbefehl erhob A. Einsprache wegen fehlender Zusprechung einer Prozessentschädigung.

Das Kantonsgericht trat auf den Antrag auf Zusprechung einer Prozessentschädigung nicht ein. Die dagegen erhobene Beschwerde von A. wies das Obergericht des Kantons Schaffhausen ab. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt A., die Verfügung des Obergerichts des Kantons Schaffhausen sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Festsetzung einer angemessenen Entschädigung an die Vorinstanz zurück zuweisen.

Gemäss Art. 353 Abs. 1 lit. g StPO enthält der Strafbefehl die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Bestimmungen des zehnten Titels der StPO über die Verfahrenskosten, Entschädigung und Genugtuung gelten gemäss Art. 416 StPO für alle Verfahren, mithin auch für das...

iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

 

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