Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Die Geschäftsleitung eines Betriebs im Kanton Solothurn hatte 2015 Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil aus der Kasse des Unternehmens mehrfach Geld entwendet worden war. Mit Einwilligung der Geschäftsleitung installierte die Polizei im Betrieb eine Videoüberwachung. In der Folge wurden während rund fünf Wochen ohne Wissen der Angestellten Aufnahmen vom Büro-/Küchenbereich gemacht, wo sich auch der Tresor befindet. Unter anderem gestützt auf diese Aufnahmen verurteilte das Obergericht des Kantons Solothurn 2018 eine Mitarbeiterin des Betriebs wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von 500 Franken.
Die Vorinstanz vertrat die Auffassung, mangels Eingriff in den grundrechtlich geschützten Geheimbereich der gefilmten Arbeitnehmer, stelle die Videoüberwachung keine Zwangsmassnahme im Sinne von Art. 196 StPO bzw. Art. 280 f. StPO dar, weshalb hierfür auch keine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts erforderlich gewesen sei.
Das Bundesgericht teilt diese Auffassung nicht und heisst die Beschwerde der Betroffenen gut. Die Behauptung der Vorinstanz, es liege kein Grundrechtseingriff und folglich auch keine Zwangsmassnahme vor,...
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