Rechtfertigt sich die Verfahrenstrennung nach Hinschied einer beschuldigten Person?
Rechtfertigt sich die Verfahrenstrennung nach Hinschied einer beschuldigten Person?
Rechtfertigt sich die Verfahrenstrennung nach Hinschied einer beschuldigten Person?
Im Jahr 2008 eröffnete das Bundesstrafgericht ein Verfahren wegen Geldwäscherei und Unterstützung einer kriminellen Organisation. Eine der Angeklagten, D.B.________, wurde 2022 wegen Geldwäscherei verurteilt. Sie legte Berufung ein, verstarb jedoch im April 2023 vor Abschluss der Berufungsverhandlung.
Die Berufungsinstanz beschloss daraufhin, das Verfahren gegen D.B.________ vom Hauptverfahren abzutrennen. Die verbleibenden Angeklagten (darunter A.________) wandten sich gegen diesen Schritt, da die Verfahren eng miteinander verbunden seien. Die Erben von D.B.________ legten ebenfalls Rechtsmittel ein, mit der Begründung damit den guten Ruf der Verstorbenen zu wahren und beantragten ebenfalls die Verfahrenstrennung rückgängig zu machen.
Das Bundesgericht musste sich mit den Voraussetzungen zur Trennung von Verfahren nach Art. 29 und Art. 30 StPO befassen und klären, ob die Trennung des Verfahrens gegen die verstorbene D.B.________ rechtmässig und im Einklang mit dem Prinzip der Verfahrenseinheit steht. Auch hatte es zu erörtern, ob die Trennung zu einem nicht wieder gut zu machenden Nachteil für A.________ und andere Beschuldigte, insbesondere in Bezug auf...
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