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Legitimation

Arbeitslosenkasse kann sich nicht am Strafverfahren beteiligen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine kantonale Arbeitslosenkasse wollte sich in einem Strafverfahren gegen A. wegen zu Unrecht erbrachter Leistungen der Arbeitslosenversicherung als Strafklägerin konstituieren. Die Staatsanwaltschaft entschied, dass dieser keine Parteistellung zukomme. Dagegen wehrt sich die Arbeitslosenkasse.
iusNet StrafR-StrafPR 17.06.2020