Reicht eine Vorstrafe für die Annahme der Wiederholungsgefahr aus?
Reicht eine Vorstrafe für die Annahme der Wiederholungsgefahr aus?
Reicht eine Vorstrafe für die Annahme der Wiederholungsgefahr aus?
Die Staatsanwaltschaft Zürich führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte. A.________ wurde bereits am 26. Mai 2024 wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandels verurteilt. Am 30. Juni 2024 wurde er wegen Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft genommen, und ein Haftentlassungsgesuch wurde abgewiesen, da einfache Wiederholungsgefahr festgestellt wurde. Das Obergericht Zürich bestätigte diese Entscheidung, liess jedoch offene Fragen zu qualifizierter Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr.
A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Haftbeschlusses sowie eine sofortige Entlassung. Die Entscheidung bezieht sich auf die Frage, ob die einfache Wiederholungsgefahr gemäss Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO vorliegt. Der Beschwerdeführer bestreitet die Voraussetzungen der einfachen Wiederholungsgefahr, da nur eine Vorstrafe vorliegt und die aktuelle Straftat noch nicht rechtskräftig beurteilt wurde. Er argumentiert, dass für die Annahme der Wiederholungsgefahr zwei rechtskräftige Vortaten erforderlich seien.
Die Vorinstanz bejaht jedoch die einfache...
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