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Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren

Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren

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Strafprozessrecht

Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren

Das Bezirksgericht Zürich sprach X. u.a. der mehrfachen Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Misswirtschaft schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren. Es verpflichtete ihn, zahlreichen Privatklägern Schadenersatzzahlungen zu leisten.  A.A., B.A. und C.A. verpflichtete es als andere Verfahrensbeteiligte, dem Staat nach Eintritt der Rechtskraft als Ersatz für nicht mehr vorhandenen, widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil CHF 150'000.-, CHF 685'000.- bzw. CHF 30'000.- zu bezahlen. A.A., B.A. und C.A. meldeten gegen das Urteil Berufung an. Das Obergericht des Kantons Zürich setzte A.A., B.A. und C.A. eine Frist von 20 Tagen an, um Prozesskautionen von CHF 40'000.-- (A.A.), CHF 60'000.-- (B.A.) bzw. CHF 50'000.-- (C.A.) zu leisten. Das Obergericht erstreckte die Zahlungsfrist mehrmals und senkte die Prozesskautionen schliesslich auf CHF 20'000.--, CHF 42'000.-- und CHF 7'000.-. Da A.A., B.A. und C.A. die Prozesskautionen nicht leisteten, trat das Obergericht auf deren Berufung nicht ein. A.A., B.A. und C.A. erhoben in der Folge Beschwerde an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht führt aus, dass Art. 383 Abs. 1 StPO...

iusNet STR-STPR 15.08.2018

 

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