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Unfaires Verfahren im Kanton Zürich

Unfaires Verfahren im Kanton Zürich

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Strafprozessrecht

Unfaires Verfahren im Kanton Zürich

X. wird in der Hauptsache vorgeworfen, zusammen mit weiteren Personen in den betrügerischen Verkauf geleaster Fahrzeuge involviert gewesen zu sein. Zudem habe er für die Ausgleichskasse SVA bestimmte Gelder an sich genommen und unberechtigterweise für eigene Zwecke verwendet sowie einem unbekannten Dritten weitergegeben. Das Obergericht Zürich sprach X. des Betrugs, der mehrfachen Hehlerei, der Veruntreuung, der mehrfachen unrechtmässigen Aneignung und der mehrfachen Anstiftung zum Erschleichen eines Ausweises schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 3.5 Jahren. X. führt Beschwerde in Strafsachen. 

Der Beschwerdeführer rügt den Grundsatz der Verfahrenseinheit (Art. 29 StPO) als verletzt. Das Obergericht ist auf diese Rüge gar nicht eingegangen, weshalb sie das rechtliche Gehör verletzte. Die Beschwerde wird in diesem Punkt daher bereits aus formellen Gründen gutgeheissen. Die Zulässigkeit der Verfahrenstrennung ist für das Bundesgericht aber offensichtlich fraglich. 

Weiter rügt X. die Verletzung der Teilnahmerechte gemäss Art. 147 Abs. 1 StPO. Auch sei der Konfrontationsanspruch verletzt worden. Konkret macht der Beschwerdeführer geltend...

iusNet StrafR-StrafPR 05.04.2019

 

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