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Verändert sich der Fluchtanreiz nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil?

Verändert sich der Fluchtanreiz nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Verändert sich der Fluchtanreiz nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil?

Die Staatsanwaltschaft eröffnete im Jahre 2019 eine Strafuntersuchung gegen A. wegen des Verdachts der mehrfachen fahrlässigen oder vorsätzlichen Tötung. Er soll mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn A3 in einem Baustellenbereich auf dem gesperrten Überholstreifen gefahren, abrupt die Spur gewechselt und ungebremst mit einer Geschwindigkeit von 133 bis 147 km/h auf ein anderes, sich im Verkehrsstau befindliche Fahrzeug aufgefahren sein. Dabei kamen drei Insassen des zweiten Fahrzeugs ums Leben. 
A. wurde 1974 geboren, ist montenegrinischer Staatsangehöriger und gelangte im Alter von 25 Jahren in die Schweiz. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung. Am gleichen Tag des Vorfalles wurde A. fürsorgerisch in einer Klinik unterbracht. Drei Tage danach ordnete das Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft an. Eine Woche später wurde A. aus der Haft entlassen. A. war einverstanden, seinen Ausländerausweis bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen.
Am 2. März 2021 erhob die Staatsanwaltschaft gegen A. Anklage wegen mehrfacher vorsätzlicher, eventuell fahrlässiger Tötung sowie qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln.

Mit Verfügung vom 5. Mai 2021...

iusNet-StrafR-StrafPR 22.02.2022

 

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