Wechsel der amtlichen Verteidigung
Wechsel der amtlichen Verteidigung
Wechsel der amtlichen Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft führt gegen A. eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 2. März 2022 ersuchte A. um Wechsel seiner amtlichen Verteidigung. Er brachte vor, dass sein Verteidiger entgegen seiner eigenen Interessen mit den Behörden kooperiere, namentlich seien ihm seine guten Beziehungen zu den Behörden, die er aufgrund seiner ehemaligen Stellung als Polizeikommandant habe, wichtiger als die Wahrung der Interessen seines Klienten. Das Gesuch wurde von sämtlichen kantonalen Instanzen abgewiesen, weshalb A. (Laien-)Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Im vorinstanzlichen Verfahren gab der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers in seiner Stellungnahme an, er könne sich vorstellen, dass "seine Empfehlung, den Vorschlag der Staatsanwaltschaft bezüglich der Durchführung eines abgekürzten Verfahrens zu prüfen, das Mandatsverhältnis nachteilig beeinflusst habe". Weiter führte er aus, dass "dem Klienten aus anwaltlicher Sicht ein abgekürztes Verfahren anzuraten" gewesen sei.
Im Zusammenhang mit einem vom Beschwerdeführer eingereichten (handschriftlichen) Haftentlassungsgesuch, zog der amtliche Verteidiger dieses...
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